Unser Angebot ermöglicht es Ihnen, von einer vertieften therapeutischen Begleitung zu profitieren – ohne Ihren Alltag pausieren zu müssen. An 2 oder 3 Tagen pro Woche finden vor Ort persönliche Therapiesitzungen statt, während an den übrigen Tagen digitale Formate ergänzend eingesetzt werden. So bleibt genügend Raum, um Ihren Verpflichtungen nachzugehen – sei es die Versorgung von Angehörigen, eine Teilzeittätigkeit oder die schrittweise Rückkehr in den Beruf.
Die Dauer der Therapie beträgt ca. 12 Wochen und wird individuell mit Ihnen abgestimmt. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu unterstützen, ohne dass Sie Abstriche in Ihrem gewohnten Leben machen müssen.
Die Tagesklinik befindet sich am Aeschengraben in Basel im 4. Obergeschoss. Um bereits vor Ihrem Eintritt einen Einblick in die Räumlichkeiten zu erhalten, haben Sie die Möglichkeit die Tagesklinik im folgenden 360-Grad-Rundgang zu erkunden.
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Behandlung in unserer Tagesklinik entschieden haben. Wir bitten Sie diese Rahmenbedingungen aufmerksam zu lesen und sich bei Fragen an Ihr Kernteam (Bezugsperson und fallführende/r Therapeut:in) zu wenden.
Während der Teilnahme an der tagesklinischen Behandlung sind die Ärzt:innen/Psycholog:innen der Sonnenhalde für Ihre psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung (inkl. Medikation) zuständig. Sonstige ambulante psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen sind in dieser Zeit nicht sinnvoll und werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Wir empfehlen Ihnen, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Erkrankungen wie auch die Einnahme von Medikamenten können Ihre Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Sollten Sie dennoch während der Behandlung in der Tagesklinik ein Fahrzeug führen wollen, bitten wir Sie, dies bei Ihrem Kernteam anzusprechen.
Da der Konsum von Alkohol oder Drogen Ihr Behandlungsziel gefährden kann, ist Ihre Abstinenz die Voraussetzung für eine tagesklinische Behandlung. Wenn dies für Sie herausfordernd ist, sprechen Sie uns bitte an.
Das Mittagessen ist Teil des therapeutischen Programms.
Bitte wenden Sie sich während der Öffnungszeiten der Tagesklinik im Krisenfall beim Behandlungsteam der Tagesklinik (Tel. 061 645 48 57) .
Ausserhalb der Öffnungszeiten der Tagesklinik sind folgende Notfallnummern für Sie erreichbar:
Das Mittagessen ist Teil des therapeutischen Programms.
Im Folgenden sehen Sie die Informationen und Rahmenbedingungen in einem entsprechenden Dokument, welches Sie bei Ihrem Eintritt in die Tagesklinik unterschreiben.
Melden Sie sich bitte um 09:00 Uhr im Teambüro im 4. Stock an (aus dem Aufzug kommend rechts in den Tagesklinik-Bereich, dort am Ende des Bereichs rechte Tür).
Sonnenhalde AG
Hybrid-Tagesklinik
Aeschengraben 26, 4. OG
4051 Basel
Bahnhof Basel SBB (10 Gehminuten bis Tagesklinik) oder Haltestelle Aeschenplatz (2 Gehminuten bis Tagesklinik)
Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Bitte benutzen Sie – wenn immer möglich – die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Velo.
Bevor wir Ihnen die einzelnen Therapien genauer vorstellen, möchten wir kurz auf die Therapieziele eingehen. Die konkreten Ziele werden dann individuell mit Ihnen besprochen und definiert. Übergeordnet geht es aber darum, dass Sie möglichst grosse Autonomie, Selbstständigkeit und Lebensqualität erreichen. Daran möchten wir mit Ihnen arbeiten, in dem wir folgende Ziele anstreben:
Wir bieten ein integriertes psychiatrisch-psychotherapeutisches Therapieangebot an. Unser Behandlungsansatz stützt sich auf eine ressourcen- und lösungsorientierte Begleitung anhand von Behandlungszielen. Dazu bieten wir Ihnen:
Psychotherapeutische Gruppentherapien (mit je 8 –10 Pat. pro Gruppe) sind ein zentraler Baustein bei der Behandlung in der Hybrid-Tagesklinik. Zudem finden regelmässig Einzelgespräche mit den fallverantwortlichen Therapeut:innen, an den Transfertagen über Videotelefonie statt.
Die bezugstherapeutische Begleitung legt den Schwerpunkt auf die Bewältigung des Alltags und das Fördern der Selbstständigkeit. Fachpersonen (z.B. Pflegefachperson oder Kunsttherapeut:in) sind an Gruppentherapien beteiligt und führen regelmässig Einzelgespräche per Videotelefonie.
Das Angebot des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SPD) umfasst die Unterstützung bei der Arbeitsintegration und Fragen zu Ämtern, Behörden und Versicherungen. Der SPD bietet darüber hinaus Beratung in den Bereichen Wohnen, Freizeit und Tagesstruktur sowie soziale Nachbetreuung an. Er ist Ansprechpartner bei Problemen im sozialen und beruflichen Umfeld.
Digitale Angebote wie Therapie-Module oder Tagebücher, Videotelefonie und Chat haben den Zweck, die vor Ort vermittelten Inhalte selbstständig zu wiederholen, zu vertiefen und zu ergänzen. Diese unterstützen Sie – gerade an den Tagen ohne Präsenzangebot, den sogenannten Transfertagen. Hier können Sie sich über Störungsbilder oder Therapieverfahren informieren, Übungen vor- oder nachbereiten und Ihre Erfahrungen in Tagebüchern notieren. Dies wird mit den therapeutischen Ansprechpartner:innen vor- und nachbesprochen.
In Absprache mit den therapeutischen Fachpersonen bietet Virtuelle Realität (VR) die Chance, sich schwierigen oder angstauslösenden Situationen in einer sicheren Umgebung zu stellen und den Umgang damit zu üben.
Kunsttherapeutische Angebote im eigenen Atelier, Entspannungsverfahren und ein offener Treff für selbstgewählte
Aktivitäten, fördern den Genesungsprozess und runden das Angebot ab.
Während eines Klinikaufenthaltes haben Sie als Patient:in Rechte und Pflichten. Im Folgenden werden diese in zusammengefasster Form aufgeführt.
Sie haben das Recht auf die Achtung Ihrer Würde
Zu Ihrem elementarsten Recht gehört die Achtung Ihrer Menschenwürde. Dieser Anspruch steht Ihnen bei jedem Klinikaufenthalt und auf jeder Abteilung zu.
Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Behandlung
Als Patient:in haben Sie das Recht auf eine sorgfältige Behandlung und bestmögliche Betreuung.
Sie haben das Recht auf umfassende Information
Behandelnde Fachpersonen sind verpflichtet, Sie über Ihren Gesundheitszustand aufzuklären und Ihnen die Grundlagen zu geben, sodass Sie selbst den Nutzen und die Risiken einer Behandlung einschätzen können.
Sie haben das Recht auf Geheimhaltung
Die behandelnden Fachpersonen, das medizinische Fachpersonal und sämtliche Mitarbeitenden sind an die Schweigepflicht gebunden. Ohne Ihre Zustimmung dürfen auch keine Auskünfte an Drittpersonen z. B. an Ihre Angehörigen erteilt werden. In bestimmten Fällen, wie z. B. einem Verbrechen der Patient:in, sind die behandelnden Fachpersonen jedoch verpflichtet, der Strafverfolgungsbehörde Meldung zu erstatten.
Sie haben das Recht, Ihre Patientendokumentation einzusehen
Sie haben als Patient:in das Recht, Einsicht in die Dokumentation der Fachpersonen zu erhalten. Nach Abschluss der letzten Behandlung wird die Patientendokumentation noch zehn Jahre lang von der Sonnenhalde aufbewahrt. Während dieser Zeit können von Ihnen Fotokopien Ihrer Unterlagen verlangt werden.
Sie haben das Recht auf seelsorgerische Betreuung
Während Ihres Aufenthaltes können Sie seelsorgerische Betreuung in Anspruch nehmen. Der Klinikseelsorger und weitere Mitarbeitende der Sonnenhalde sind gerne für Sie da.
Sie haben das Recht, eine Behandlung zu verweigern oder zu unterbrechen
Keine handlungs- und urteilsfähige Person darf gegen ihren ausdrücklichen Willen behandelt werden und muss ihr Einverständnis zu einer ärztlichen Handlung geben. Sie haben ausserdem das Recht, eine Behandlung vorzeitig zu unter- oder abzubrechen. Wenn Sie dies gegen ärztlichen Rat tun, benötigt es Ihre Unterschrift.
Sie haben das Recht Besuch zu empfangen
Im Rahmen der Besuchszeiten haben Sie das Recht Besuch in der Klinik zu empfangen. Neben dem Besuchsrecht gibt es ebenso ein Besuchsverweigerungsrecht. Der Besuch kann aus medizinischen oder betrieblichen Gründen eingeschränkt werden.
Ombudsstelle
Die Nordwestschweizerischen Spitäler verfügen über eine Ombudsstelle, die von allen Patient:innen der Sonnenhalde in Anspruch genommen werden kann. Die Beratung ist kostenlos.
Den Informationsflyer erhalten Sie auf Ihrer Abteilung. Sie können ihn auch auf ombudsstelle-spitaeler.ch abrufen.
Patientenstelle Basel
Die Organisation setzt sich für die Interessen der Patient:innen in der Nordwestschweiz ein und berät Sie unter anderem bei Fragen zu Ihren Rechten als Patient:in. Weitere Informationen unter patientenstelle.ch.
Gesetzliche Grundlagen
Die Informationen dieser Broschüre beruhen auf folgenden Gesetzen:
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Patient:in erhalten Sie auf folgender Webseite des Kantons Basel-Stadt: https://www.bs.ch/gd/bereich-gesundheitsversorgung/patientenrechte-und-beschwerden
Ihre behandelnde Fachperson wird mit Ihnen zusammen Ihren Austrittstermin und die ambulante therapeutische Nachbehandlung besprechen und vorbereiten. Möchten Sie gegen deren Rat früher austreten, lassen Sie sich die damit verbundenen Risiken erklären, für welche Sie die Verantwortung selbst übernehmen.