Eintritt

Klärung aller administrativen und organisatorischen Fragen für einen reibungslosen Eintritt.

Eintritt

Die Sonnenhalde nimmt Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung auf. Der Eintritt erfolgt grundsätzlich freiwillig. Die Patient:innen werden in möglichst vielen Dimensionen gesehen, in ihrer leiblichen, innerpsychischen und sozialen Situation.

Gerne informieren wir Sie hier über organisatorische Fragen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen unser Personal gerne auch persönlich.

Vorgespräch

Vor jedem Eintritt findet ein Vorgespräch mit einer erfahrenen Fachperson (Arzt:in, Psycholog:in) statt, um mit Ihnen ihre aktuelle Situation und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Kosten

Die Sonnenhalde ist in das regionale Gesundheitswesen eingegliedert und verfügt über Leistungsaufträge mit den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Spitalliste). Sie kann somit als anerkannter Leistungserbringer gemäss KVG Art. 39 Leistungen zu Lasten der Grundversicherung erbringen.

Für einen Aufenthalt in der Sonnenhalde ist eine Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse notwendig. Die dazu notwendigen Formalitäten übernehmen wir gerne für Sie. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen unsere Patientenadministration (Telefon +41 61 645 46 46).

Bitte beachten Sie, dass seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes ein Eigenanteil von CHF 15 pro Tag anfällt.

Klinikeintritt vereinbaren

Den Zeitpunkt des Eintritts vereinbaren wir mit Ihnen nach dem Vorgespräch telefonisch und bestätigen Ihnen das Datum und die Uhrzeit schriftlich.

Eintrittstag

Bitte melden Sie sich am Eintrittstag am Empfang der Sonnenhalde. Eine Pflegefachperson holt Sie dort ab.

Wissenswertes

Von der Ausgangsregelung bis hin zu den Ruhezeiten.

Berufsgeheimnis

Alle Mitarbeitenden der Sonnehalde unterstehen dem Berufsgeheimnis. Auskünfte an Aussenstehende, auch an Ihre Angehörigen oder sonstige Bezugspersonen, dürfen nur mit Ihrer Zustimmung erteilt werden.

Gespräche mit den Angehörigen

Aus therapeutischen Gründen ist es sinnvoll, die nächsten Angehörigen zu informieren und in die Gespräche mit einzubeziehen. Dies geschieht nur mit Ihrem Einverständnis und wir werden dies vorher mit Ihnen besprechen.

Medikamente

Geben Sie bitte die mitgebrachten Medikamente beim Eintritt dem Pflegeteam ab und nehmen Sie nur Medikamente ein, welche in der Sonnehalde von Ihrem behandelnden Arzt verordnet sind.

Der Arzt wird mit Ihnen die medikamentöse Behandlung besprechen und Sie über die Wirkung der Medikamente aufklären.

Alkohol und Suchtmittel

Aus grundsätzlichen Überlegungen – insbesondere im Hinblick darauf, dass wir in unserer Klinik auch Menschen mit Suchtproblemen behandeln – ist es nicht erlaubt, während des Klinikaufenthaltes Alkohol zu konsumieren.

Hinzu kommt, dass der Konsum von Alkohol die Wirkung von Medikamenten verändern oder beeinträchtigen und zu unerwünschten Nebenwirkungen führen kann.

Das Konsumieren jeglicher illegalen Drogen innerhalb des Klinikareals ist nicht gestattet. Ihrer Gesundheit zuliebe sind die Klinikräume und Patientenzimmer rauchfrei.

Ausgangsregelung

Über die Möglichkeit von Ausgang und belastungstherapeutischen Aufenthalten (BTA) bei Ihnen zu Hause entscheidet Ihr/e behandelnde/r Arzt:in / Ihr/e Psycholog:in. Um sich besser in der Klinik einleben zu können, bleiben Sie in den ersten drei Tagen auf dem Klinikgelände.

Beim abgesprochenen Verlassen der Klinik bitten wir Sie, sich jeweils beim Pflegeteam ab- und anzumelden.

Ruhezeiten

Damit Sie und Ihre Mitpatient:innen die nötige Ruhe und Erholung finden, bitten wir Sie, die Nachtruhe nach 22 Uhr einzuhalten und sich nach 24 Uhr in Ihrem Zimmer aufzuhalten.

Wenn Sie ein Zweierzimmer haben, bitten wir Sie Musik und Radio aus Rücksicht nur mit Kopfhörer zu hören.

Lenken von Fahrzeugen

Sowohl psychische Schwierigkeiten als auch Medikamente können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Das Lenken von Autos, Motorrädern und Velos ist daher nur in Absprache mit Ihrem Arzt / Ihrer Psychologin und mit ärztlicher Bewilligung erlaubt. Ist Ihnen das Fahrradfahren erlaubt, stellt Ihnen die Klink gerne ein Fahrrad zur Verfügung. Aus medizinischen Gründen und wegen der Parkplatzknappheit bei der Klinik empfehlen wir Ihnen, das private Fahrzeug nicht zum Aufenthalt mitzubringen.

Dienstleistungen

Erfahren Sie alles zum Angebot, für einen angenehmen Aufenthalt in der Sonnenhalde.

Post

Die eingehende Post wird täglich verteilt. Die abgehende Briefpost können Sie am Empfang aufgeben und frankieren lassen.

Ihre Anschrift lautet:

Frau Sonja Muster
Sonnenhalde AG
Gänshaldenweg 28
CH-4125 Riehen

Telefon

Montag bis Freitag von 08.00 bis 17.45 Uhr (Samstag 10.00 bis 15.00 Uhr) ist der Empfang personell besetzt. Während dieser Zeit können Sie externe Anrufe über die Hauptnummer empfangen.

Sie können am Empfang eine Telefonkarte beziehen, so dass Ihr Telefonapparat auf dem Zimmer mit einer persönlichen Telefonnummer aktiviert wird. Die Kosten belaufen sich dabei auf CHF 10 Depot und das gewünschte Guthaben. Ab 21.00 Uhr sind Sie aufgrund der Nachtruhe nicht mehr erreichbar.

Mobil

Falls Sie ein eigenes Mobilphone dabeihaben, ist zu beachten, dass die Sonnenhalde an der Grenze zu Deutschland liegt. Ein Netzwechsel kann hohe Kosten verursachen. Stellen Sie daher „Manuelle Netzwahl“ ein, so dass ein automatischer Wechsel in das Deutsche Netz nicht möglich ist.

Internet / E-Mail

Auf der Abteilung befindet sich eine Internetstation, welche tagsüber zugänglich ist.

Zahlungsmittel

In der Klinik können Sie ab 20 CHF mit Maestro- und Postcard zahlen.

FAQ zur Behandlung

Oft gestellte Fragen und Antworten dazu.

Eine Einweisung muss immer durch einen Arzt erfolgen.

Nein. Die Klinik Sonnenhalde ist offen für Menschen aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen.

Mit einer Zusatzversicherung ‚allgemeine Abteilung ganze Schweiz‘ steht die Behandlung in der Sonnenhalde grundsätzlich auch Patienten aus Kantonen mit tieferen Referenztarifen offen (z.B. TG). Unsere Patientenaufnahme klärt die Versicherungsdeckung gerne für Sie im Detail ab.

Bitte beachten Sie das Kleingedruckte in Ihrem Zusatzversicherungsvertrag. Einzelne Krankenkassen schliessen Psychiatrische Kliniken in diesem Versicherungsprodukt aus.

Patienten aus dem Ausland benötigen ausser ihrer sozialen Krankenversicherung noch eine private Zusatzversicherung für Spitalaufenthalte in der Schweiz und eine Überweisung eines Arztes des Heimatlandes. Die Krankenkassen erteilen in der Regel nur eine Kostengutsprache für den Klinikaufenthalt, wenn sie vor dem Eintritt eine ärztliche Begründung für den Auslandsklinikaufenthalt erhalten haben. Somit ist es wichtig, dass Sie selbst und Ihr behandelnder Arzt vorgängig mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten.

Für Rückfragen und weitere Abklärung steht Ihnen unsere Patientenaufnahme gern zur Verfügung (Tel. +41 61 645 46 46).

Zufriedenheit & Feedback

Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich als Patient:in in der Sonnenhalde wohl fühlen.

Als solcher haben Sie Anspruch auf freundliche, Ihre Persönlichkeit respektierende Aufnahme, Behandlung und Begleitung.

Ihre Eindrücke über den Klinikaufenthalt interessieren uns und ermöglichen, die Qualität unseres Angebotes zu verbessern. Es freut uns deshalb, wenn Sie den Fragebogen am Ende Ihres Aufenthaltes ausfüllen und diesen auf der Abteilung abgeben.

Sie haben das Recht, um Aufklärung zu ersuchen, wenn Sie glauben, nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt zu werden. Sie können sich auch beschweren, wenn Sie den Eindruck haben, in Ihren Rechten verletzt worden zu sein.

Mit Ihrer Beschwerde wenden Sie sich am besten zuerst an Ihren behandelnden Arzt / Ihre Psychologin oder die Abteilungsleitung.

Bei schwerwiegenden Fällen richten Sie bitte Ihr Anliegen schriftlich an die Klinikleitung.

Sollten Sie den Eindruck haben, gegen Ihren Willen hierbehalten oder behandelt zu werden, so können Sie sich an die Rekursinstanz wenden:

Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt
St. Alban-Vorstadt 25
4001 Basel
Tel. 061 267 98 32

Rechtliches

Haftung

Die Homepage der Sonnenhalde AG stellt ihren Patient:innen sowie weiteren Interessierten vielfältige Informationen zur Verfügung. Die Klinik ist bestrebt, diese Informationen korrekt wiederzugeben, doch kann sie keinerlei Gewähr hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernehmen. Aus den Informationen lassen sich zudem keinerlei Rechte ableiten. Allfällige medizinische Ratschläge erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, ersetzen jedoch keinesfalls das Aufsuchen eines Arztes und werden auf eigenes Risiko befolgt.

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Urheberrechte

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Die weiter gehende Nutzung, insbesondere die vollständige oder teilweise Vervielfältigung zu gewerblichen Zwecken, die elektronische oder mit anderen Mitteln erfolgte Verbreitung, die Modifikation und die Verknüpfung zu gewerblichen und/oder öffentlichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Sonnenhalde AG.

Persönliche Daten

Die Sonnenhalde AG speichert und bearbeitet die persönlichen Daten des Nutzers nur zu dem Zweck, zu dem der Nutzer diese Daten überlassen hat. Diese persönlichen Daten werden nicht an Dritte zur Verwendung weitergegeben und werden nicht mit Nutzungsdaten oder anderen Datenbeständen von der Sonnenhalde AG verknüpft. Sofern innerhalb des Internetangebotes eine Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.

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