In der Sonnenhalde arbeiten wir nach einem integrativen psychiatrisch-psychotherapeutischen Konzept, das psychodynamische, systemische und verhaltenstherapeutische Aspekte in einer auf die individuelle Patientin* ausgerichteten Weise integriert. Zu den Essstörungen in diesem Sinne gehören die Anorexie (Anorexia nervosa), die Bulimie (Bulimia nervosa) und die Binge-Eating-Störung. Nicht dazu gerechnet wird die häufigste Essstörung, nämlich die Adipositas.
Es wird zwischen einem restriktiven Typ der Anorexie ohne aktive Massnahmen zur Gewichtsabnahme und einem binge-purging-Typ mit aktiven Massnahmen zur Gewichtsabnahme unterschieden. Zu diesen Massnahmen gehören selbst-induziertes Erbrechen, selbst-induziertes Abführen, übertriebene körperliche Aktivitäten und der Gebrauch von Appetitzüglern und/oder Diuretika.
Atypische Anorexia nervosa (F50.1): wenn nicht alle Kriterien einer Anorexia nervosa erfüllt sind.
Häufige Episoden von Essanfällen (in einem Zeitraum von 3 Monaten mindestens 2 pro Woche), bei denen grosse Mengen von Nahrung in sehr kurzer Zeit konsumiert werden.
Andauernde Beschäftigung mit dem Essen, eine unwiderstehliche Gier oder Zwang zu Essen.
Die Patientinnen versuchen, der Gewichtszunahme mit einer oder mehreren der folgenden Verhaltensweisen entgegenzusteuern: Selbst-induziertes Erbrechen, Missbrauch von Abführmitteln, zeitweilige Hungerperioden, Gebrauch von Appetitzüglern, Schilddrüsenpräparaten oder Diuretika.
Die Patientinnen leiden unter einer Körper-Schema-Störung mit einer verzerrten Selbstwahrnehmung mit einer sich aufdrängenden Furcht, zu dick zu werden.
Atypische Bulimia nervosa (F50.3): wenn nicht alle oben genannten Kriterien erfüllt sind.
Es handelt sich um eine Störung mit periodischen Heisshungeranfällen mit Verlust der bewussten Kontrolle über das Essverhalten. Im Unterschied zur Bulimie wird das Gegessene jedoch nicht erbrochen, was längerfristig meist zu Übergewicht führt.
Die Essanfälle gehen einher mit schnellerem Essen als üblich, unangenehmem Völlegefühl, Essen grösserer Nahrungsmengen ohne Hungergefühl und/oder Einnahme des Essens allein, sowie Scham- und Schuldgefühlen, Ekel oder Depression.
Es besteht ein deutliches Leiden wegen der Essattacken. Die Betroffenen haben mindestens zweimal pro Woche über einen Zeitraum von 6 Monaten solche Essanfälle.
Das Abklärungsgespräch dient zur Klärung der Indikation für eine Behandlung, sei es stationär, tagesklinisch oder ambulant.
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme bei einer Anorexia nervosa ist ein Mindestgewicht mit einem BMI von 13.5 und die Bereitschaft, kontinuierlich zuzunehmen. Das Mindestalter für eine Behandlung in unserer Klinik beträgt 18 Jahre.
Im Abklärungsgespräch wird unser stationäres Behandlungskonzept vorgestellt und als Rahmenvereinbarung unterzeichnet. Im Wesentlichen geht es um eine Gewichtszunahme (500g oder mehr pro Woche), eine Normalisierung des Essverhaltens und eine Reduktion der gewichtsreduzierenden Verhaltensweisen. Angestrebt ist das Erreichen und Halten eines BMI, der stabil über
18.5 liegt (Anorexie), bzw. die Reduktion von Essanfällen und kompensatorischem Erbrechen sowie die Bearbeitung der zugrundeliegenden Themen (Bulimie).
Vorplanung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer (in der Regel 8 - 12 Wochen).
Aufbauend auf dem Abklärungsgespräch und der abgeschlossenen Therapievereinbarung wird zunächst die medizinische und psychiatrische Diagnostik ergänzt. Für Patientinnen mit Anorexie besteht ein BMI-abhängiges Stufenkonzept.
Zum Erlernen einer Ess-Struktur gibt es 3 Mahlzeiten und 1 - 3 Zwischenmahlzeiten. Mittags wird durch eine Pflegefachperson Essbegleitung angeboten.
Das Gewicht wird wöchentlich zu festgesetzten Zeitpunkten kontrolliert.
In den Therapien geht es nicht nur um die Normalisierung des Essverhaltens und Abbau von gewichtsreduzierenden Massnahmen, sondern im Verlauf auch wesentlich um Themen wie Selbstbild, Körperbild, Umgang mit inneren Spannungen, Selbstwert, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Gefühlswahrnehmung und -regulation, Essen als Medizin etc.
Rechtzeitig während des stationären Aufenthaltes wird die Weiterbehandlung geplant. Hierzu gehört auch ggfs. die Einschaltung des Sozialdienstes. Bei Bedarf werden Angehörige zu Gesprächen eingeladen. Es geht darum, das Erreichte zu stabilisieren und in den Alltag zu integrieren.
Die ambulante Weiterbehandlung findet in der Regel bei in eigener Praxis tätigen Psychiatern und Psychotherapeuten statt und ist auch in unseren Ambulatorien möglich.
Unsere Gruppentherapie für Patientinnen mit Essstörungen steht auch ambulanten Patientinnen offen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist ein BMI von 15 kg/m2. Parallel zur Gruppentherapie sollte eine ambulante ärztliche Behandlung (Gewichtskontrolle, Laborwerte) und eine Einzeltherapie vorhanden sein. Wir bitten um eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber den behandelnden ambulanten Ärzten und Therapeuten. In einem Vorgespräch werden die Motivation für die Teilnahme und die Ziele der Therapie geklärt.
Wenn eine tagesklinische (Weiter-)Behandlung notwendig ist, vernetzen wir uns mit den entsprechenden Kliniken (in der Region Basel z.B. PTK oder Tagesklinik Schützen in Rheinfelden).