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Für Patienten Die Klinik Bildung

Hat es noch Platz? Wie lange muss ich warten?
In der Regel beträgt die Wartezeit für einen Eintritt zwei bis vier Wochen. Die Dauer der Wartezeit ist abhängig von verschiedenen Faktoren, vor allem von der Versicherungsdeckung und der regionalen Herkunft, so bestehen mit den Kantonen Basel-Stadt und Baselland feste Kontingente im Rahmen der regionalen Gesundheitsplanung.

Ist es möglich, sich selbst einzuweisen?
Leider nein. Eine Einweisung muss immer durch einen Arzt erfolgen. Wenn Sie keinen externen Arzt haben, können Sie sich bei unserem Ambulatorium melden, wo in einem Vorgespräch die Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes geklärt wird.

Muss ich einer bestimmten Konfession oder Kirche angehören?
Nein. Die Klinik Sonnenhalde ist offen für Menschen aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen.

Ich bin allgemein versichert. Zahlt die Kasse?
Vertragliche Vereinbarungen mit den Kantonen Basel-Stadt und Baselland ermöglichen es der Sonnenhalde, im Rahmen von vereinbarten Kontingenten auch grundversicherte Patienten (Allgemeinversicherung Wohnkanton) aus diesen beiden Kantonen aufzunehmen. Die Behandlung kann somit ohne Mehrkosten für die Patienten erfolgen.

Kann ich mit meiner Zusatzversicherung ganze Schweiz in der Sonnenhalde behandelt werden?
Ausserkantonalen, allgemein versicherten Patienten mit einer Zusatzversicherung ganze Schweiz steht die Behandlung in der Sonnenhalde grundsätzlich offen. Die Krankenversicherungen übernehmen die Tarife der Sonnenhalde meistens.

Bitte beachten Sie das Kleingedruckte in Ihrem Zusatzversicherungsvertrag. Einzelne Krankenkassen schliessen Psychiatrische Kliniken in diesem Versicherungsprodukt aus.

Ich bin halbprivat/privat versichert. Was ist zu beachten?
Bitte beachten Sie das Kleingedruckte in Ihrem Zusatzversicherungsvertrag. Einzelne Krankenkassen schliessen Psychiatrische Kliniken in diesem Versicherungsprodukt aus.

Ich bin in Deutschland versichert. Was ist zu beachten?
Patienten aus dem Ausland benötigen ausser ihrer sozialen Krankenversicherung noch eine private Zusatzversicherung für Spitalaufenthalte in der Schweiz und eine Überweisung eines Arztes des Heimatlandes. Die Krankenkassen erteilen in der Regel nur eine Kostengutsprache für den Klinikaufenthalt, wenn sie vor dem Eintritt eine ärztliche Begründung für den Auslandsklinikaufenthalt erhalten haben. Somit ist es wichtig, dass Sie selbst und Ihr behandelnder Arzt vorgängig mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten.

Für Rückfragen und weitere Abklärung steht Ihnen unsere Patientenaufnahme gern zur Verfügung (Tel. +41 61 645 46 46).
 
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