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Für Patienten Die Klinik Bildung

Die Klinik Sonnenhalde ist in das regionale Gesundheitswesen eingegliedert und wird als Partner zu den staatlichen Kliniken geschätzt. Sie betreibt 63 Betten auf der Spitalliste „Psychiatrie, Geriatrie und Rehabilitation“ der Kantone BS und BL und kann somit als anerkannter Leistungserbringer gemäss KVG Art. 39 Leistungen zu Lasten der Grundversicherung erbringen.

Wichtig ist eine vorgängige Abklärung bei der Krankenversicherung betreffend die Kostenübernahme für die stationäre Behandlung.

Die Klinik Sonnenhalde benötigt immer eine Kostengutsprache der Krankenversicherer für einen stationären Aufenthalt. Beim Eintritt wird diese durch unsere Patientenaufnahme angefordert.

 
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